Berufsbild
Unsere Grundordung
„Haus und Haushalt des Priesters müssen seinem Dienst entsprechen. Das Haus des Priesters soll zugleich ein Haus für die Gemeinde sein. Frauen, die einen Pfarrhaushalt führen, leisten einen kirchlichen Dienst, denn mit ihrer Sorge machen sie den Priester freier für seine pastoralen Aufgaben“.
(Beschluss der gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland: Die Pastoralen Dienste in der Gemeinde, 5.2.3, 1976)
Unser Einsatzbereich
Die Pfarrhaushälterin kann in verschiedenen Arbeitsfeldern tätig werden. Die konkreten Aufgaben hängen dabei von den jeweiligen Einsatzbereichen des Priesters ab (z.B. Pfarrer, Religionslehrer, Geistlicher im Verwaltungsdienst, Priester in der Sonderseelsorge, im Ruhestand).
Was wir mitbringen
- Eine gute Allgemeinbildung.
- Abgeschlossene Berufsausbildung.
- Fundierte hauswirtschaftliche Kenntnisse.
- Akzeptanz der priesterlichen Lebensweise.
- Freude an der Bewirtung von Gästen.
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und selbstständigem Arbeiten.
- Eine hohe Sozialkompetenz.
- Selbstbewusstsein und Diskretion.
- Flexibilität und Kreativität.
- Eine Verortung/Beheimatung in der katholischen Kirche.
Die unterschiedlichen Aufgaben, die vom Beschäftigungsort abhängig sind, machen den Dienst vielseitig und verantwortungsvoll.
Was uns wichtig ist
- Teamfähigkeit.
- Gute Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen.
- Teilnahme am kirchlichen und öffentlich Leben.
- Eine zeitgemäße und tragende Spiritualität.
- Verantwortungsvoller Umgang mit der Schöpfung / Umweltmanagement.
- Gastfreundschaft.
- Dem Priester den Rücken für seelsorgliche Aufgaben frei zu halten.
Unser Arbeitgeber
Die Pfarrhaushälterin ist eine Angestellte des Priesters. Er legt in der zum Dienstvertrag gehörenden Arbeitsplatzbeschreibung fest, ob neben der Arbeit im Haushalt auch Aufgaben für die Gemeinde übernommen werden sollen. Die Besoldung wird in den jeweiligen Diozesen geregelt.
Weitere Auskünfte erteilen Frau Petra Leigers, Vorsitzende und Marianne Lang, Geschäftsführerin, siehe unter Vorstand.